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Rechtliches

AGB &
Terminregeln

Gute Studioarbeit braucht kreative Freiheit – und auf beiden Seiten verlässliche Absprachen. Diese Regeln schaffen dafür einen klaren Rahmen.

Viele Studiosessions finden am Abend oder am Wochenende statt. Für einen bestätigten Termin hält SomeSwans Records nicht nur Studio und Technik frei, sondern auch persönliche Zeit, die sonst für andere Projekte oder die eigene Freizeit zur Verfügung stünde. Wird ein solcher Termin sehr kurzfristig abgesagt oder nicht wahrgenommen, lässt sich die reservierte Zeit in der Regel nicht mehr anderweitig vergeben. Die folgenden Termin- und Stornoregeln schaffen deshalb einen transparenten und fairen Rahmen, der die Interessen und die Planungssicherheit beider Seiten berücksichtigt.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Recording, Editing, Mixing, Mastering, Produktion und damit verbundene Leistungen von SomeSwans Records, Inhaber Michael Bollow, Dreiecksplatz 9, 24103 Kiel.

Vertragspartner müssen volljährig sein. Bei Projekten Minderjähriger muss der Vertrag durch eine erziehungsberechtigte Person geschlossen oder genehmigt werden.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, telefonisch oder im Vorgespräch ist unverbindlich. Ein Vertrag und eine verbindliche Terminreservierung entstehen erst durch eine schriftliche Bestätigung von SomeSwans Records, beispielsweise per E-Mail, in der Termin und Leistungsumfang festgehalten sind.

Mit der Bestätigung wird der vereinbarte Zeitraum ausschließlich für das jeweilige Projekt eingeplant. Das gilt gleichermaßen für Termine an Werktagen, Abenden, Wochenenden und Feiertagen.

3. Absage und Verschiebung durch den Kunden

Absagen und Verschiebungswünsche müssen in Textform, zum Beispiel per E-Mail, mitgeteilt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs.

Mehr als 24 Stunden vor Terminbeginnkostenfrei
Zwischen 24 und 6 Stunden vor Terminbeginn50 % des vereinbarten Honorars
Weniger als 6 Stunden vor Terminbeginn oder Nichterscheinen80 % des vereinbarten Honorars

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung des Termins werden berücksichtigt.

In nachgewiesenen Härtefällen, insbesondere bei plötzlicher schwerer Erkrankung oder einem vergleichbaren Notfall, suchen beide Seiten vorrangig nach einem zeitnahen Ersatztermin. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

4. Pünktlichkeit und gebuchte Zeit

Die gebuchte Studiozeit beginnt und endet zu den bestätigten Uhrzeiten. Verspätungen des Kunden oder einzelner Mitwirkender verlängern den Termin nicht und reduzieren das vereinbarte Honorar nicht. Verzögerungen, die SomeSwans Records zu vertreten hat, werden selbstverständlich nachgeholt oder nicht berechnet.

5. Absage durch SomeSwans Records

Kann ein Termin wegen Krankheit, technischer Störung oder eines anderen nicht vorhersehbaren Umstands auf Seiten von SomeSwans Records nicht stattfinden, wird unverzüglich informiert und vorrangig ein Ersatztermin angeboten. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden auf Wunsch erstattet.

6. Preise und Zahlung

Es gelten die in der Bestätigung vereinbarten Preise. Zusätzliche Leistungen oder ein erweiterter Zeitbedarf werden vor ihrer Ausführung abgestimmt. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.

7. Mitwirkung und Rechte Dritter

Der Kunde stellt benötigte Inhalte, Informationen und Freigaben rechtzeitig bereit und sorgt dafür, dass Mitwirkende zum vereinbarten Termin verfügbar sind. Er versichert, dass die eingebrachten Werke, Aufnahmen und sonstigen Materialien genutzt und bearbeitet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

8. Abnahme und Korrekturen

Umfang und Anzahl von Korrekturrunden richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

9. Haftung

SomeSwans Records haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

10. Verbraucherrechte

Gesetzliche Verbraucher- und Widerrufsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Soweit bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein Widerrufsrecht besteht, wird hierüber gesondert informiert.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Kiel Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Stand: August 2026